Veröffentlicht: 27.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und fordert Deutschland auf, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umzusetzen. Andernfalls könnte die Richtlinie nicht die angestrebte Harmonisierung in Europa erreichen, so ihr Argument. Ferner würden Investoren die notwendigen ESG-Informationen fehlen, die diese für ihre Entscheidungen benötigen. Die CSRD ist Teil des Green Deals und sieht ausgeweitete und verschärfte Kriterien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor.