Veröffentlicht: 02.10.2024,
Letzte Aktualisierung: 14.10.2024

Damit Betriebe Bio-Lebensmittel in die EU einführen können, müssen in den Herkunftsländern entsprechende Vorgaben erfüllt werden. Während es in den sogenannten Drittländern bislang ausreichte, die europäischen Bio-Standards „gleichwertig“ anzuwenden, sollen sie ab dem kommenden Jahr dort „übereinstimmend“ umgesetzt werden. Das bedeutet unter anderem, dass Erzeuger maximal einen Umsatz von 25.000 Euro machen und innerhalb einer Kooperative nicht gleichzeitig ökologisch und konventionell wirtschaften dürfen.