Veröffentlicht: 18.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sieht keine Anhaltspunkte für Verstöße des Textilunternehmens KiK gegen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wegen Vorkommnissen bei einem seiner Zulieferer in Pakistan. „Es könne derzeit keine Verletzung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG im hier gegenständlichen Sachverhalt festgestellt werden“, teilte das BAFA in einem Table.Briefings vorliegenden Schreiben mit.