Veröffentlicht: 14.06.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
Die Arbeits- und Sozialminister der EU haben sich im Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) auf einen Standpunkt zur Plattformarbeits-Richtlinie geeinigt. Diese soll dafür sorgen, dass Menschen, die Dienstleistungen über digitale Plattformen wie Uber, Deliveroo und Co. anbieten, nicht fälschlicherweise als Selbständige klassifiziert werden, wenn sie nach geltendem Recht Angestellte sind. Die Kommission schätzt, dass dies auf rund fünf Millionen EU-Bürger zutrifft. Plattformen sind schwer zu regulieren, da sie oft grenzüberschreitend arbeiten.