Veröffentlicht: 10.01.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Als Gegenstand der nun auch gesetzlich verankerten menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette dürfte die Pflicht zur Einrichtung effektiver Beschwerdemechanismen eine besondere Herausforderung für Unternehmen darstellen. Nur sehr wenige große Unternehmen haben bisher wirksame Mechanismen eingerichtet, die mehr als nur einzelne Ausschnitte der Lieferkette umfassen. Die meisten existierenden Beschwerdemechanismen entlang der Lieferkette sind weitgehend ineffektiv oder decken nur bestimmte Themen für spezifische Gruppen ab. Selbst dort, wo vergleichsweise effektive Beschwerdesysteme existieren – etwa im Rahmen von Multi-Akteurs-Initiativen wie dem International Accord in Bangladesch und Pakistan oder globalen Rahmenabkommen mit Gewerkschaftsverbänden – stellen diese oft nur Inseln innerhalb sehr viel tieferer und breiterer Lieferkettenstrukturen dar.