Veröffentlicht: 03.04.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Nach dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf EU-Ebene am 5. Januar 2023 hatten die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, um sie in nationales Recht zu überführen. Bis heute steht ein solches Gesetz in Deutschland aus. Trotzdem haben sich die großen Banken der sogenannten „ersten Welle“, die erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, an die Implementierung der CSRD gemacht. Dabei mussten sie feststellen, dass der Umfang und der Anspruch an die Daten und an die Qualität sowie die Anforderungen an eine externe Assurance sehr viel mehr Aufwand und Kosten erfordern, als sie zuvor erwartet hatten.