Veröffentlicht: 09.02.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025
In der Theorie gilt beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) für Importeure nach Europa: Wer auf seine Produkte im Produktionsland einen CO₂-Preis bezahlt, kriegt diese bei der Berechnung des Klimazolls CBAM gutgeschrieben. Das betrifft alle Produkte, die unter den CBAM fallen: Zement, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff, Eisen und Stahl sowie Aluminium.