Veröffentlicht: 15.02.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Es ist wie so oft in den vergangenen Jahren bei den Digitalgesetzen der EU: Formal eine Verordnung und damit unmittelbar anwendbares Europarecht, braucht auch der Digital Services Act für die volle Entfaltung nationale Begleitgesetzgebung – überall da, wo es um exklusive nationale Kompetenzen geht. Das betrifft insbesondere die Durchsetzung. Doch wird noch etwas Wasser zwischen Paul-Löbe-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus die Spree hinabfließen, bis das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft tritt.