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Digitalpolitik

Digital Services Act: Anbieter müssen EU-Recht unmittelbar befolgen

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Veröffentlicht: 15.02.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

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Es ist wie so oft in den vergangenen Jahren bei den Digitalgesetzen der EU: Formal eine Verordnung und damit unmittelbar anwendbares Europarecht, braucht auch der Digital Services Act für die volle Entfaltung nationale Begleitgesetzgebung – überall da, wo es um exklusive nationale Kompetenzen geht. Das betrifft insbesondere die Durchsetzung. Doch wird noch etwas Wasser zwischen Paul-Löbe-Haus und Marie-Elisabeth-Lüders-Haus die Spree hinabfließen, bis das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft tritt.

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