Veröffentlicht: 29.06.2022,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht es ausländischen Investoren, Staaten zu verklagen – und hat deshalb viel Kritik auf sich gezogen. Ende vergangener Woche haben sich die 52 Vertragsstaaten im Grundsatz auf Reformen geeinigt. Michael De Boeck, Rechtsexperte am College of Europe in Brügge, erkennt im Interview mit Till Hoppe zumindest in einem Punkt einen echten Fortschritt.
Herr De Boeck, was ist die Modernisierung des Energiecharta-Vertrags für Sie: Stückwerk oder echte Reform?