Veröffentlicht: 24.05.2022,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Die EU-Kommission empfiehlt, die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts auch im Jahr 2023 anzuwenden (Europe.Table berichtete) und erst 2024 wieder zu den strikten Schuldenregeln für die Eurozone zurückzukehren. Wegen der großen Unsicherheiten und Abwärtsrisiken könnten die Regeln – Neuverschuldung unter 3 Prozent der Wirtschaftsleistung, Schuldenstand maximal 60 Prozent – auch im kommenden Jahr nicht voll umgesetzt werden, sagte Kommissions-Vize Valdis Dombrovskis am Montag in Brüssel. Das sei jedoch kein Freibrief zum Schuldenmachen.