Veröffentlicht: 28.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

In 22 Mitgliedstaaten muss die Aufstellung der Listen für die Europawahl nicht zwingend nach demokratischen Prinzipien ablaufen. Nur in fünf Mitgliedstaaten müssen die Kandidaten der Parteien in Delegierten- oder Parteiversammlungen demokratisch gewählt werden. Die Vorschriften für die Aufstellung der Kandidatenlisten der Parteien für die Europawahl unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.