Analyse

Kommission überarbeitet Haftungsregeln – auch für Schäden durch KI

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Veröffentlicht: 29.09.2022,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

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Ein selbst lenkender Kehrroboter fährt die Straße entlang und rammt einen Kinderwagen. Der Säugling darin wird bei dem Unfall verletzt. Klar ist: Ein Mensch ist zu Schaden gekommen und der Verursacher ist der autonom fahrende Roboter. Doch wer kommt für den Schaden auf? Der Hersteller der im System integrierten Künstlichen Intelligenz (KI)? Der Produzent der Sensoren oder der des Ortungssystems? Der Betreiber der Kehrroboter-Flotte? Die Stadtwerke, die den Reinigungsauftrag erteilt haben? Wen soll die Mutter zur Rechenschaft ziehen? Und wenn der Fehler bei der KI lag: Wie soll sie diesen nachweisen, wenn eine KI für Außenstehende doch weitgehend eine Blackbox ist?

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