Veröffentlicht: 05.12.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Mit der Trilog-Vereinbarung zur Ökodesign-Verordnung hat die EU einen großen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft gemacht. Unverkaufte Kleidung, Schuhe und Accessoires dürfen große Händler zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung nicht mehr vernichten. Für mittelgroße Unternehmen gilt das Verbot erst nach sechs Jahren, für kleine Händler gibt es Ausnahmen.