Veröffentlicht: 26.04.2022,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Nach dem deutschen Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz müssen Unternehmen sicherstellen, dass Menschenrechte und Umweltstandards über die gesamte Lieferkette hinweg eingehalten werden. Ab 2023 gilt es für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Die EU-Kommission präsentierte Ende Februar 2022 nun den lang erwarteten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz, der über die Anforderungen des deutschen Gesetzes hinausgeht. Es soll nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten fördern.