Veröffentlicht: 16.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Das Transparenzregister der EU-Institutionen bietet Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Schlupflöcher. NGOs, die ihre Finanzmittel von dritten Geldgebern erhalten, könnten die Regeln des Transparenzregisters nutzen, um die Offenlegung von Finanzinformationen zu vermeiden. Sie können etwa angeben, nur ihre eigenen Interessen oder die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Diese Kritik übt der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zum Transparenzregister, der am heutigen Mittwoch veröffentlicht wird.