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EU-Kommission

SMS-Urteil: Richter verlangen mehr Transparenz

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Veröffentlicht: 14.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat vor dem EU-Gericht in Luxemburg eine Niederlage erlitten. Das Urteil kann noch am EuGH angefochten werden.
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Die EU-Kommission darf Anfragen nach Zugang zu Dokumenten nicht ohne gute Begründung abbügeln. Das entschied das EU-Gericht in Luxemburg, nachdem die New York Times auf Herausgabe mehrerer SMS-Kurznachrichten von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geklagt hatte. Diese hatte auf dem Höhepunkt der Coronakrise mit dem Chef des US-Pharmakonzerns Pfizer, Albert Bourla, per SMS kommuniziert.

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