Veröffentlicht: 14.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die EU-Kommission darf Anfragen nach Zugang zu Dokumenten nicht ohne gute Begründung abbügeln. Das entschied das EU-Gericht in Luxemburg, nachdem die New York Times auf Herausgabe mehrerer SMS-Kurznachrichten von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen geklagt hatte. Diese hatte auf dem Höhepunkt der Coronakrise mit dem Chef des US-Pharmakonzerns Pfizer, Albert Bourla, per SMS kommuniziert.