Veröffentlicht: 24.03.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die Europäische Kommission hat am Montag ein zweites Gebotsverfahren für Klimaschutzverträge erlaubt. Die überarbeitete Förderrichtlinie und der angepasste Förderaufruf sollen „der deutschen Industrie dabei helfen, CO₂-Emissionen in ihren Produktionsprozessen durch Technologien wie Elektrifizierung, Wasserstoff, Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS), Kohlenstoffabscheidung und -nutzung (CCU) sowie Energieeffizienzmaßnahmen zu verringern“, teilte die Kommission mit.