Veröffentlicht: 21.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Digitale-Dienste-Gesetz legt in erster Linie die Zuständigkeiten für die Durchsetzung des DSA innerhalb der Bundesrepublik fest. Mit ihm soll eine unabhängige Stelle bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden, die auch als Digitale-Dienste-Koordinator im Europäischen Ausschuss der DSA-Zuständigen fungieren wird. Die Landesmedienanstalten, der Bundesdatenschutzbeauftragte, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendschutz und das Bundeskriminalamt sollen Teilaufgaben der DSA-Durchsetzung übernehmen.