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DSGVO-Verstoß: Kommission muss 400 Euro Schadenersatz zahlen

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Veröffentlicht: 09.01.2025,
Letzte Aktualisierung: 16.01.2025

Die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Zukunftskonferenz sollten in der EU bleiben.

Wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO im Zusammenhang mit der Zukunftskonferenz für Europa hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Kommission verurteilt, einem Nutzer 400 Euro Schadenersatz zu zahlen. Die Rechtssache trägt den Titel T-354/22.

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Datenschutz Daten Europäische Kommission DSGVO EuGH