Veröffentlicht: 26.04.2022,
Letzte Aktualisierung: 26.04.2022
Die Bundesregierung schafft mit einer Gesetzesänderung die Grundlagen, um in einer Mangellage andere EU-Staaten mit Gaslieferungen unterstützen zu können. „Künftig kann die Bundesregierung dafür auch die Maßnahmen nach dem Energiesicherungsgesetz anwenden, wenn ein anderer Mitgliedstaat in eine solche Energiekrise gerät und Deutschland nach den Vorgaben der EU-SoS-Verordnung um Unterstützung bittet“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Montag mit. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit beschloss das Kabinett mehrere Gesetzesänderungen als Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen im schriftlichen Umlaufverfahren. Üblicherweise tagt das Kabinett nur mittwochs.