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EU-Agrarförderung: Ausnahmen im Klima- und Artenschutz möglich

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Von Redaktion

Veröffentlicht: 08.08.2022,
Letzte Aktualisierung: 08.08.2022

Wenn Landwirte EU-Fördermittel nutzen, müssen sie nach Angaben des Bundesagrarministeriums auch 2023 „Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ einhalten. Dazu gehörten der Fruchtwechsel auf Ackerland, also der jährliche Wechsel der Hauptkultur, sowie eine Umwandlung eines Mindestanteils von vier Prozent der Ackerfläche in Artenvielfaltsflächen.

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