Veröffentlicht: 12.02.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Der TikTok-Anbieter Bytedance ist vor dem Europäischen Gericht (EuG) vorerst damit gescheitert, seine Benennung als Torwächter (Gatekeeper) gemäß Digital Markets Act zu stoppen. Gegen diese Einstufung durch die EU-Kommission am 5. September hatte TikTok Widerspruch eingelegt und das EuG um eine Aussetzung bis zur Klärung im Hauptverfahren ersucht. Der Präsident des für Verwaltungsakte zuständigen unteren Gerichts der Europäischen Union gab am Freitag per ausführlicher Begründung bekannt, warum Bytedance mit seinem Verlangen keinen Erfolg haben konnte.