Veröffentlicht: 28.07.2022,
Letzte Aktualisierung: 31.07.2022
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich am zweiten Verhandlungstag über den Corona-Wiederaufbaufonds der EU intensiv mit der Kontrolle des Fonds befasst. Dazu wurde Clemens Ladenburger vom Juristischen Dienst der EU-Kommission befragt. Bundesverfassungsrichter Peter Müller wollte wissen, wie kontrolliert werden könne, dass nicht weitere EU-Kredite aufgenommen werden, um auch bei anderen wirtschaftlichen Notlagen einzugreifen.