Veröffentlicht: 12.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 12.09.2024

Das Europaparlament muss einem ehemaligen parlamentarischen Assistenten (APA) eine Entschädigung von 10.000 Euro zahlen. Dieses Urteil hat das Europäische Gericht (EuG) jetzt veröffentlicht. Der APA war von August 2019 bis Februar 2022 für eine Abgeordnete tätig. Er hat sie nach zweijähriger Tätigkeit bei der Verwaltung des Parlaments wegen Mobbing sowie finanzielle Unregelmäßigkeiten angezeigt und verlangt, dass ihm der Status und Schutz eines Hinweisgebers (Whistleblower) zugestanden wird.