Veröffentlicht: 11.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem weiteren Urteil zum Schadenersatzrecht in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für rechtliche Klarheit gesorgt. In seinem Donnerstag veröffentlichten Urteil kommen die Richter zum Schluss, dass das Schadenersatzrecht, wie in Artikel 82 DSGVO angelegt, keinen allgemeinen Anspruch auf Immaterialschadenersatz begründet.