News
|
Datenschutzgrundverordnung

EuGH klärt Schadenersatzansprüche nach DSGVO weiter

Teilen
Kopiert!

Veröffentlicht: 11.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem weiteren Urteil zum Schadenersatzrecht in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für rechtliche Klarheit gesorgt. In seinem Donnerstag veröffentlichten Urteil kommen die Richter zum Schluss, dass das Schadenersatzrecht, wie in Artikel 82 DSGVO angelegt, keinen allgemeinen Anspruch auf Immaterialschadenersatz begründet.

Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Teilen
Kopiert!
Datenschutz DSGVO Datenschutzrecht Datenschutzaufsicht Datenschutzgrundverordnung EuGH