Veröffentlicht: 15.07.2022,
Letzte Aktualisierung: 14.12.2023
Sogenannte Thermofenster in Dieselfahrzeugen sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unzulässig, wenn die Abgasreinigung nur in einer engen Temperatur-Spanne voll funktionsfähig ist. Wenn die Emissionen nur zwischen 15 und 33 Grad Celsius voll gereinigt würden, außerhalb dieses Bereichs aber nicht, handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, urteilte der EuGH am Donnerstag. Eine solche Vertragswidrigkeit sei auch nicht geringfügig, erklärte das Gericht. Folglich sei eine Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht grundsätzlich ausgeschlossen.