Veröffentlicht: 28.04.2022,
Letzte Aktualisierung: 29.04.2022
Finanzbehörden dürfen von Onlineplattformen steuerlich relevante Daten abfragen, wenn diese die örtlichen Zuständigkeiten der Behörde betreffen. Das hat in einem gestrigen Urteil der Europäische Gerichtshof anlässlich dreier Vorlagefragen des belgischen Verfassungsgerichtshofs geurteilt.