Veröffentlicht: 02.05.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.10.2023
Ehemalige Mitglieder des Europaparlaments müssen für sechs Monate ins Abklingbecken, bevor sie eine Lobbytätigkeit aufnehmen oder „repräsentative Tätigkeiten beim Europaparlament“ ausüben. Wenn sie nach sechs Monaten eine Lobbytätigkeit aufnehmen oder „repräsentative Tätigkeiten beim Europaparlament“ ausüben, müssen sie sich zuvor im Transparenzregister eintragen und für die Besuche einen Zugangsausweis für das Europaparlament beantragen. Abgesehen von Ex-MEPs, die eine Lobbytätigkeit aufnehmen oder eine „repräsentative Tätigkeit beim Parlament“ ausüben, behalten Ex-MEPs das Zugangsrecht zum Europaparlament. Dies geht aus einem Beschluss des Präsidiums des Europaparlaments vom 17. April hervor, der „Contexte“ vorliegt. Der Beschluss ist am 1. Mai in Kraft getreten. Er ist Teil der Konsequenzen, die das Europaparlament aus der Korruptionsaffäre um die abgesetzte Vize-Präsidentin Eva Kaili (früher S&D) zieht. mgr