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Flugverkehr

Fluggastrechte: Rat einigt sich auf Entschädigung erst ab vier Stunden Verspätung

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Veröffentlicht: 05.06.2025,
Letzte Aktualisierung: 06.06.2025

Bisher hatten Passagiere bereits ab drei Stunden Flugverspätung in der EU ein Recht auf Entschädigung – wenn die Airline keine außergewöhnlichen Umstände geltend machen kann. Das ändert sich jetzt.

Knapp zwölf Jahre nach dem Vorschlag der EU-Kommission haben sich die EU-Verkehrsminister auf neue Fluggastrechte geeinigt. Ein Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft zur Anhebung der entschädigungsfähigen Verspätung auf vier Stunden fand am Donnerstag in Luxemburg eine Mehrheit. Im Fokus der intensiven Beratungen stand, ob und inwieweit das derzeit geltende Kriterium von drei Stunden Verspätung bei Flügen für ein Anrecht auf Entschädigung angehoben werden soll.

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