Veröffentlicht: 31.10.2021,
Letzte Aktualisierung: 18.10.2024
Beim zweiten „Wichtigen Vorhaben gemeinsamen europäischen Interesses“ im Bereich der Mikro-Elektronik geht es langsam voran: Derzeit stimmen sich die beteiligten Mitgliedstaaten am zweiten IPCEI Mikroelektronik und die Europäische Kommission ab, um sich auf die genauen Vorhabenbeschreibungen zu einigen. Diese müssen dem europäischen Beihilfenrecht genügen, sprich: die Ausnahmetatbestände erfüllen, unter denen die EU-Mitgliedstaaten Subventionen für eine Maßnahme fließen lassen dürfen.