Veröffentlicht: 02.03.2022,
Letzte Aktualisierung: 02.03.2022
Schlappe für die Bundesregierung: Die Internetkonzerne Google und Meta haben sich vor dem Verwaltungsgericht Köln erfolgreich gegen neue Meldevorschriften des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gewehrt. Die Richter entschieden im Eilverfahren, dass das Gesetz gegen mehrere europarechtliche Vorgaben verstößt. Zentrale Vorschriften sind demnach nicht anwendbar.