Veröffentlicht: 31.07.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.10.2023
Die Kommission hat am Montag die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen. Dabei handelt es sich um die abgeschwächte Version der vom Beratungsgremium EFRAG empfohlenen Version. Die Standards sind von allen Unternehmen, die der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) unterliegen, anzuwenden. Große Unternehmen müssen diese ab 2024 in ihren Jahresberichten anwenden, kleiner folgen zwei Jahre später.