Veröffentlicht: 09.11.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Für ärmere Mitgliedstaaten soll die neue Luftreinhaltungsrichtlinie erst bis zu zehn Jahre später gelten. Die Grenzwerte würden dann in Mitgliedstaaten, deren Wirtschaftsleistung pro Einwohner unter dem EU-Durchschnitt liegt, nicht 2030, sondern erst 2040 in Kraft treten. Diese Regelung wollen die Mitgliedstaaten bei den Trilogverhandlungen durchsetzen. Sie ist Teil des Kompromisses, für den die spanische Ratspräsidentschaft auf AStV-I-Ebene eine qualifizierte Mehrheit bekommen hat.