Veröffentlicht: 26.03.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die Mitgliedstaaten wollen zwei umstrittene Nachhaltigkeitsgesetze für Unternehmen verschieben. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter billigte am Mittwoch die entsprechende Ratsposition, wie die polnische Ratspräsidentschaft mitteilte. Das bereits beschlossene Lieferkettengesetz (CSDDD) soll demnach ein Jahr später angewandt werden, also erst 2028. Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) soll zwei Jahre später in Kraft treten, also ab 2027.