News
|
Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mitgliedstaaten wollen Lieferkettengesetz verschieben

Teilen
Kopiert!

Veröffentlicht: 26.03.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Das neue deutsche Lieferkettengesetz ist seit Beginn des Jahres in Kraft.
Das Lieferkettengesetz soll nach Vorstellung der Mitgliedstaaten erst ab 2028 angewandt werden.

Die Mitgliedstaaten wollen zwei umstrittene Nachhaltigkeitsgesetze für Unternehmen verschieben. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter billigte am Mittwoch die entsprechende Ratsposition, wie die polnische Ratspräsidentschaft mitteilte. Das bereits beschlossene Lieferkettengesetz (CSDDD) soll demnach ein Jahr später angewandt werden, also erst 2028. Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) soll zwei Jahre später in Kraft treten, also ab 2027.

Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Teilen
Kopiert!
EU Lieferketten Menschenrechte Lieferkettengesetz Nachhaltigkeitsberichterstattung