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Neue Gentechnik: Kommission plant keine Kennzeichnungspflicht

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Veröffentlicht: 16.06.2023,
Letzte Aktualisierung: 14.10.2024

Mit neuen genomischen Techniken (NGT) geschaffene Pflanzen, die auch in herkömmlicher Züchtung hätten entstehen können, sollen von der bisherigen Risikobewertung für genveränderte Organismen ausgenommen werden. Konkret heißt es im Vorschlag der EU-Kommission: „Solche Pflanzen würden behandelt wie herkömmliche Pflanzen und würden keine Autorisierung, Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung brauchen.“

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Agrarpolitik NGT