Veröffentlicht: 17.01.2023,
Letzte Aktualisierung: 19.01.2023
Die schwedische Ratspräsidentschaft fragt die Mitgliedstaaten, ob Teile der EU-Notfallverordnungen zur Gasversorgung in die laufende Novelle der Gasbinnenmarkt-Verordnung integriert werden sollen. Dabei geht es unter anderem um das freiwillige Gassparziel aus der Notverordnung (2022/1369), das bei einem unionsweiten Notfall auch verbindlich werden kann. Alternativ könne die Gassparverordnung verlängert werden, heißt es in dem von Contexte veröffentlichten Dokument der Ratspräsidentschaft.