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Cybersicherheit

Schutz kritischer Infrastruktur: Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein

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Veröffentlicht: 29.11.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Fiber optic wires transferring data into computer hardware. Glasfaserkabel zur Übertragung von Daten in Computerhardware
Cybersicherheit: Die Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere Mitgliedstaaten eingeleitet, weil sie die NIS-2-Richtlinie nicht vollständig umgesetzt haben.

Im aktuellen geopolitischen Umfeld sollte der Schutz kritischer Infrastrukturen eigentlich ganz oben auf der Agenda von Regierungen stehen. Doch bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in diesem Bereich kommen die meisten EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, nicht voran. Sie hätten die NIS-2-Richtlinie (Richtlinie 2022/2555) zur Netzwerksicherheit sowie die CER-Richtlinie (Richtlinie 2022/2557) über die analoge Resilienz kritischer Einrichtungen bis zum 17. Oktober vollständig in nationales Recht umsetzen müssen. In 26 Mitgliedstaaten ist das bei einer oder sogar beiden Richtlinien allerdings nicht geschehen.

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