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Studie: Vorschlag für neue Gentechnik rechtswidrig

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Veröffentlicht: 22.09.2023,
Letzte Aktualisierung: 14.10.2024

Der Vorschlag der EU-Kommission, „Neue genomische Techniken“ (NGT) wie CrisprCas bei der Pflanzenzüchtung künftig zuzulassen, ist laut einem Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion unvereinbar mit dem im Lissabon-Vertrag vorgeschriebenen Vorsorgeprinzip. Die EU habe sich im „Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit“ zu einzelfallbezogenen Risikoprüfungen von Genetisch Veränderten Organismen (GVO) verpflichtet, bevor diese Anwendung finden. Die EU-Kommission schlage nun aber vor, mit Hilfe von NGT gewonnene Pflanzen „vollständig vom Anwendungsbereich des EU-Gentechnikrechts auszunehmen“ und diese lediglich in einer Datenbank zu registrieren, kritisiert die Berliner Kanzlei GGSC in einer rechtlichen Bewertung im Auftrag der Grünen-Fraktion, die Table.Media vorliegt. 

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