Veröffentlicht: 09.02.2022,
Letzte Aktualisierung: 01.03.2022
Die EU-Kommission hält erstmals für ein Mitgliedsland bestimmte finanzielle Mittel zurück, weil dieses sich nicht an ein Urteil des obersten europäischen Gerichts hält. Die EU-Exekutive informierte Polen am Dienstag darüber, sie werde Zahlungen aus den regulären EU-Überweisungen einbehalten als Ausgleich für die erste Tranche einer vom Europäische Gerichtshof (EuGH) verhängten Strafe, die das Land nicht beglichen habe. Es handle sich um zunächst rund 15 Millionen Euro, erläuterte ein EU-Vertreter.