Veröffentlicht: 09.08.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Nun sind sie also da, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die EU-Kommission hat sie angenommen und es ist nach aktueller Lage nicht davon auszugehen, dass das EU-Parlament und der Rat von ihrem Recht der Ablehnung Gebrauch machen. Der Weg ist also frei, das bereits verabschiedete zugrundeliegende Rahmenwerk, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), mit den neuen Standards bis Mitte 2024 in nationales Recht umzusetzen.