Veröffentlicht: 18.12.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Der Tübinger Impfstoffentwickler Curevac muss im Patentstreit mit dem Mainzer Mitbewerber Biontech einen ersten Rückschlag hinnehmen. Der 3. Senat des Bundespatentgerichts in München hat ein bisher von Curevac gehaltenes Patent für nichtig erklärt. Eine Begründung für die Entscheidung gibt es bisher nicht. Das Tübinger Unternehmen kündigte umgehend an, dass es Berufung gegen die Entscheidung einlegen werde. Damit wird der Patentstreit an die nächsthöhere Instanz überwiesen.