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Besserstellungsverbot

Unabhängiges Forschungsinstitut zum Besserstellungsverbot: „Uns wird die Arbeitsgrundlage entzogen“

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Von Tim Gabel

Veröffentlicht: 17.10.2024,
Letzte Aktualisierung: 17.10.2024

Christine Kühnel und Kathrin Goldammer, Geschäftsführerinnen des Reiner-Lemoine-Instituts: „Die Regelung des Besserstellungsverbot entzieht der Arbeit unseres Instituts die Grundlage“.
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Aus forschungspolitischer Sicht bleibt es eine der „unendlichen Geschichten“ dieser Legislaturperiode: die ungelöste Situation rund um das Besserstellungsverbot für gemeinnützige industrienahe Forschungseinrichtungen. Mit einer veränderten Verwaltungspraxis hatten BMF, BMWK und BMBF die Institute 2021 – noch in der vorangegangenen Legislatur – vor die Perspektive gestellt, auf Fördermittel des Bundes verzichten zu müssen, wenn sie ihr Leitungspersonal übertariflich bezahlen. Diese empfanden das als Benachteiligung. Im Februar schien das Problem gelöst: Durch einen neuen Passus im Haushaltsgesetz für das Jahr 2024 können industrienahe Forschungsinstitute Leitungspersonal wieder marktüblich zahlen, so die weitläufige Interpretation.

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