Veröffentlicht: 28.03.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Die Staatsanwaltschaft München ist im Verfahren im Fall der Vorwürfe der Steuergeldverschwendung innerhalb der Fraunhofer-Gesellschaft zu einem ersten Ergebnis gekommen. „Aufgrund der Ermittlungen im Vorprüfungsverfahren geht die Staatsanwaltschaft München I nun davon aus, dass ein hinreichender Verdacht besteht, dass möglicherweise strafbare Handlungen begangen worden sein könnten“, bestätigte die Staatsanwaltschaft Table.Media. Der Verdacht richte sich derzeit jedoch nicht gegen konkrete Beschuldigte. Das Ermittlungsverfahren wird gegen unbekannt geführt.