Veröffentlicht: 29.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 29.05.2025

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hebt ab sofort die Schwelle für vereinfachte Vergabeverfahren seiner institutionellen Zuwendungsempfänger an. Nach Informationen von Table.Briefings soll die Wertgrenze – etwa für Liefer- oder Dienstleistungsaufträge – für die eine einfache Verhandlungsvergabe ausreicht, künftig bei 100.000 Euro Netto-Auftragssumme liegen. Bisher lag die Schwelle bei 30.000 Euro. Die neue Grenze gilt nur für Zuwendungsempfänger die zugleich auch die UVgO des Bundes bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben anwenden müssen. Hochschulen fallen nicht unter diese Regelung. Die Länder haben für ihre Aufträge eigene Regelungen.