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Bürokratieabbau

Bürokratieabbau: BMFTR hebt Wertgrenze für einfache Verhandlungsvergabe an

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Von Tim Gabel

Veröffentlicht: 29.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 29.05.2025

Dorothee Bär (CSU), Forschungsministerin, spricht im Plenarsaal im Bundestag zu den Abgeordneten.
„Jede Stunde, die nicht in unnötige Antragstellungen gesteckt werden muss, ist eine Stunde mehr für Innovation, Forschung und Umsetzung“, sagt Forschungsministerin Dorothee Bär.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hebt ab sofort die Schwelle für vereinfachte Vergabeverfahren seiner institutionellen Zuwendungsempfänger an. Nach Informationen von Table.Briefings soll die Wertgrenze – etwa für Liefer- oder Dienstleistungsaufträge – für die eine einfache Verhandlungsvergabe ausreicht, künftig bei 100.000 Euro Netto-Auftragssumme liegen. Bisher lag die Schwelle bei 30.000 Euro. Die neue Grenze gilt nur für Zuwendungsempfänger die zugleich auch die UVgO des Bundes bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben anwenden müssen. Hochschulen fallen nicht unter diese Regelung. Die Länder haben für ihre Aufträge eigene Regelungen.

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