Veröffentlicht: 14.11.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Wenn Forschende aus einer Universität, einem Institut oder einer Forschungseinrichtung ausgründen wollen, ist das nicht immer einfach. Denn die Schutzrechte (Intellectual Property Rights, kurz IPRs), auf denen das Start-up basiert, gehören in der Regel der Einrichtung und nicht dem Gründungsteam. Bisher ist es gängige Praxis, dass die Wissenschaftseinrichtung, wenn sie Schutzrechte in eine Ausgründung überträgt, ein Lizenzmodell wählt. Die dann anfallenden Zahlungen stellen für das Start-up vor allem in der Anfangsphase, also in den ersten zwei bis vier Jahren, häufig ein nicht zu bewältigendes Liquiditätsproblem dar.