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Innovation

Deutsche Wissenschaftseinrichtungen müssen beim IP-Transfer dringend nachbessern 

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Von Experts

Veröffentlicht: 14.11.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Von Barbara Diehl
Barbara Diehl betreut bei der Bundesagentur für Disruptive Innovation (Sprind) nationale und internationale Partnerschaften mit Wissenschaft und Wirtschaft.
Barbara Diehl betreut bei der Bundesagentur für Sprunginnovationen (Sprind) nationale und internationale Partnerschaften mit Wissenschaft und Wirtschaft.

Wenn Forschende aus einer Universität, einem Institut oder einer Forschungseinrichtung ausgründen wollen, ist das nicht immer einfach. Denn die Schutzrechte (Intellectual Property Rights, kurz IPRs), auf denen das Start-up basiert, gehören in der Regel der Einrichtung und nicht dem Gründungsteam. Bisher ist es gängige Praxis, dass die Wissenschaftseinrichtung, wenn sie Schutzrechte in eine Ausgründung überträgt, ein Lizenzmodell wählt. Die dann anfallenden Zahlungen stellen für das Start-up vor allem in der Anfangsphase, also in den ersten zwei bis vier Jahren, häufig ein nicht zu bewältigendes Liquiditätsproblem dar.  

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