Veröffentlicht: 05.11.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) sieht Ausnahmen von den zusätzlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen für Teile der Bundesregierung, unter anderem für das Auswärtige Amt (AA), das Verteidigungsministerium und andere nachgeordnete Bundesbehörden vor.