Veröffentlicht: 20.12.2024,
Letzte Aktualisierung: 18.03.2025

In Deutschland ist seit 2005 gemäß Paragraf 3a Asylgesetz die geschlechtsspezifische Verfolgung ein anerkannter Asylgrund. Dazu gehören Zwangsheirat, sexuelle Übergriffe, häusliche Gewalt und weibliche Genitalverstümmelung. Doch „die Rechtslage und die tatsächliche Anerkennungspraxis geschlechtsspezifischer Asylgründe stehen leider im deutlichen Kontrast zueinander“, kritisiert die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“. Die Organisation beruft sich dazu auf Erfahrungen aus ihrer Beratungspraxis. Und sie steht mit der Kritik nicht alleine da.