Veröffentlicht: 23.01.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Wenige Monate vor Ende der EU-Legislaturperiode sind weiterhin zahlreiche Gesetzesvorhaben offen. In der Agrar- und Ernährungspolitik zeichnet sich ab, dass viele Vorhaben nicht mehr rechtzeitig vor der Wahl verabschiedet werden können. Um EU-Gesetze noch vor der Europawahl Anfang Juni zu beschließen, müssen im Regelfall die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament bis zum 9. Februar abgeschlossen sein. Andernfalls können die Gesetzestexte nicht mehr bis zur letzten Sitzungswoche im Parlament (22. bis 25. April) finalisiert werden.