Veröffentlicht: 12.12.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Die EU-Kommission plant, das EU-Gentechnikrecht zu liberalisieren. Dafür definiert die Brüsseler Behörde zwei Kategorien von Nutzpflanzen, die mittels biotechnologischer Verfahren wie der Genschere CRISPR/Cas entstehen können: NGT-1 und NGT-2, NGT ist die Abkürzung für neue genomische Techniken. Nutzpflanzen der ersten Kategorie (NGT-1) sollen künftig nicht mehr unter das EU-Gentechnikrecht fallen. Vorausgesetzt, die Erbgutänderung entspricht der von konventionell gezüchteten Nutzpflanzen. Bei Nutzpflanzen der zweiten Kategorie (NGT-2) wird angenommen, dass die technisch induzierte Erbgutänderung nicht der von konventionell gezüchteten Nutzpflanzen entsprechen kann. NGT-2 sollten deshalb als GVO-reguliert werden, schlägt die EU-Kommission vor. Genauso wie NGT-1 dürfen sie kein artfremdes Material enthalten.