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EU-Gentechnikreform: Gutachten heizt Debatte um Vereinbarkeit mit internationalem Recht an

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Veröffentlicht: 28.04.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Welche Pflanzen unter das zwischenstaatlich vereinbarte Cartagena-Protokoll fallen, ist umstritten.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) sieht in der möglichen Liberalisierung neuer genomischer Techniken (NGT) einen Verstoß gegen internationales Recht. In der Forschung gehen die Meinungen dazu allerdings auseinander. Die Freiburger Völkerrechtlerin Silja Vöneky kommt als Gutachterin zu dem Ergebnis, der EU-Gesetzesvorschlag sei nicht vereinbar mit dem sogenannten Cartagena-Protokoll. Die internationale Vereinbarung legt Regeln zum grenzüberschreitenden Transport genetisch veränderter, lebender Organismen fest.

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