Veröffentlicht: 28.04.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) sieht in der möglichen Liberalisierung neuer genomischer Techniken (NGT) einen Verstoß gegen internationales Recht. In der Forschung gehen die Meinungen dazu allerdings auseinander. Die Freiburger Völkerrechtlerin Silja Vöneky kommt als Gutachterin zu dem Ergebnis, der EU-Gesetzesvorschlag sei nicht vereinbar mit dem sogenannten Cartagena-Protokoll. Die internationale Vereinbarung legt Regeln zum grenzüberschreitenden Transport genetisch veränderter, lebender Organismen fest.